Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Wohnbau Radeberg
Der Stadtrat beschließt den Gesellschaftsvertrag der Wohnbau Radeberg, Kommunale Wohnungsbaugesellschaft mbH in der beiliegenden Fassung.
Das Gesetz zur Änderung des kommunalen Wirtschaftsrechtes und des Sächsischen Wassergesetzes vom 04.03.2003 änderte u.a. den Dritten Abschnitt der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (SächsGemO) die Unternehmen und Beteiligungen der Gemeinde betreffend. Der neu gefasste § 96 der SächsGemO bestimmt die Anforderungen an den Inhalt von Gesellschaftsverträgen. Die Bestimmungen der SächsGemO wurden in den Entwurf des Gesellschaftsvertrages eingearbeitet. Gleichzeitig wurde eine Aktualisierung vorgenommen. Der Entwurf des Gesellschaftsvertrages wurde mit der Rechtsaufsichtbehörde abgestimmt. Die sich hieraus ergebenden geringfügigen Korrekturen wurden in den beiliegenden Entwurf eingearbeitet.