Erhöhung der Entgelte entsprechend Entgeltverordnung für die Nutzung der Räume im Bürgerhaus
Der Stadtrat beschließt beiliegende Entgeltverordnung für die Nutung von Räumen im Bürgerhaus.
Mit Beschluss vom 28.11.2001 bestätigte der Stadtrat die bisherige Entgeltverordnung des Radeberger Bürgerhauses. Eine Erhöhung der bisherigen Nützungsgebühren ist erforderlich, da sich die Betriebskosten als auch die Energiekosten erhöht haben. Die Nutzungsbedingungen wurden ebenfalls verbessert, so wurde für das Vereinszimmer im Erdgeschoss ein Kühlschrank angeschafft und das Geschirr komplettiert. Die Mehrausgaben 2005 gegenüber 2004 belaufen sich auf ca. 1.000,00 €. Die Erhöhung der Nutzungsgebühren sind nur bei den ganztägigen Vermietungen angedacht, so dass vorrangig die Privatvermietungen davon betroffen sind. Die Gebühren für die stundenweise Nutzung durch Gruppen und Vereine kann von 2004 übernommen werden, da in der Regel nur der Raum ohne Küche und Technik genutzt wird. Die Erhöhung beläuft sich für die Komplettnutzung der Vereinszimmer im Erdgeschoss und 1.Obergeschoss um jeweils 10,00 € pro Vermietung. Individuelle Besonderheiten müssen im Gespräch oder auf Antrag beim Bürgermeister abgeklärt werden. Die Gesamtübersicht der Nutzungsgebühren im Vergleich ist beigefügt.