Beschluß 98/04 vom 24.11.2004 (Beschlußvorlage 109/04)
Betreff
Satzung zur Änderung der Eigenbetriebssatzung Alten- und Pflegeheim
Beschlußtext
Der Stadtrat beschließt folgende Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Alten- und Pflegeheim Radeberg:
Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Alten- und Pflegeheimes Radeberg
- Im § 10 Absatz 2 erhält der 4. Satz folgende Fassung: Stellvertreter des Heimleiters sind der Pflegedienstleiter bzw. deren Stellvertreter. Der 5. Satz entfällt.
- § 11 Vergabe von Heimplätzen wird ersatzlos gestrichen.
- Diese Satzung tritt am 01.01.2005 in Kraft.
- Die Betriebssatzung des Alten- und Pflegeheimes ist mit allen Änderungen als Neufassung zu veröffentlichen.
Begründung
- zu § 10 Heimleiter Abs. 2 Stellvertreter des Heimleiters: Bitte als Stellvertreter nur noch die Pflegedienstleiterin bzw. deren Stellvertreterin benennen, da sich
- die Arbeitsaufgaben schwerpunktmäßig überwiegend auf den Pflegebereich verschoben haben und
- die Wirtschaftsleiterin in 04/2005 in Altersteilzeit geht und diese Stelle nicht wieder besetzt wird
- zu § 11 Vergabe von Heimplätzen: Die Heimeinweisungskommission tagte letztmalig am 04.03.1996. Eine "Prioritätenliste" ist nicht mehr vorhanden. Die Nachfrage nach Heimplätzen kann in der Regel ohne lange Wartezeiten realisiert werden, so dass dieser Paragraph gestrichen werden kann.