Bestellung eines Wirtschaftsprüfers zur Prüfung der Jahresabschlüsse 2004 bis 2008 für den Eigenbetrieb Alten- und Pflegeheim Radeberg
Der Stadtrat der Stadt Radeberg bestellt gemäß § 110 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (SächsGemO) für die Prüfung des Jahresabschlusses für die Geschäftsjahre 2004 bis 2008 des Eigenbetriebes Alten- und Pflegeheim Radeberg die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ST Treuhand Lincke, Leonhardt & Rinke GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Lockwitzer Straße 17, 01219 Dresden als günstigsten Bieter mit netto 6.150 EUR pro Jahresabschluss.
Der entsprechend § 17 Sächsisches Eigenbetriebsgesetz (SächsEigBG) nach Abschluss des Geschäftsjahres aufzustellende Jahresabschluss und Lagebericht ist gemäß § 110 Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (SächsGemO) vor Feststellung durch den Stadtrat durch die überörtliche Prüfungseinrichtung prüfen zu lassen. Zuständig für die überörtliche Prüfung ist der Sächsische Rechnungshof mit Sitz in Leipzig, der die Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vornehmen lässt. Die Stadt Radeberg hat gemäß § 110 Abs. 1 SächsGemO den Abschlussprüfer zu bestellen. Beiliegende Angebote wurden eingeholt. Die Bieter unterbreiteten folgende Angebote (ohne Umsatzsteuer):