Fortführung des Verfahrens zum B-Plan "Siedlung Rossendorf" - Änderung des Geltungsbereiches - Billigungsbeschluss - Beschluss Offenlage
Der Geltungsbereich des B-Planes "Siedlung Rossendorf" wird geändert. Zum Geltungsbereich gehören folgende Flurstücke: 628/10, 628/11, 628/12, 628/13, 628/14, 628/16, 628/18, 628/19, 628/21, 628/22, 628/24, 628/25, 628/26, T.v. 628/30, 628/32, 628/33, 628/34, 628/36, 628/37, 6238/38 (alt: 628/6), 628/39, 628/40 (alt: 628/7), 628/41, 628/42 (alt:628/l5), 628/43 (alt: 628/15), 628/44, 628/45, 628/46 (alt: 628/27), 628/47, 628e, 628f, 628g, 628c. Der Entwurf des B-Planes "Siedlung Rossendorf", bestehend aus Planzeichnung und Textteil und integriertem Grünordnungsplan, Bearbeitungsstand 27.10.2004 wird gebilligt. Die Begründung wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt eine öffentliche Auslegung nach § 3 BauGB i.V.m. § 233 BauGB durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt den berührten Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB i.V.m. § 233 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben.
In der Bürgerversammlung der Siedlung Rossendorf zum Entwurf des F - Planes wurde seitens der Rossendorfer Bürger mehrfach der Wunsch geäußert, für Rossendorf Baurecht hinsichtlich potentieller Bauflächen zu schaffen und gleichzeitig den Bestand einzelner innerörtlicher Grünflächen zu sichern. Dies geht nur über einen B - Plan zu regeln. Die Stadt Radeberg ist diesem Wunsch gefolgt und hat mit Beschl. - Nr. 69/02 am 25.09.2002 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Siedlungsgebiet beschlossen. Der damals unter anderen Ausgangsbedingungen formulierte Geltungsbereich (geplante Baufläche zwischen bestehender Siedlung Rossendorf und den drei im Außenbereich vorhandenen Siedlungshäusern an der Pirnaer Landstr. im Entwurf des Flächennutzungsplanes enthalten) schlägt die Stadtverwaltung vor, den Geltungsbereich auf den erforderlichen Bereich, der zur Neuordnung des Siedlungsgebietes wichtig ist, zu begrenzen. Auf Grund erforderlicher Bereitstellung der Planungsmittel im Stadthaushalt, konnte eine sofortige Beauftragung der Planungsleistungen nicht erfolgen. Zwischenzeitlich wurde eine vorgezogene Beteiligung Träger öffentlicher Belange sowie Vorabsprachen mit Vertretern des Ortschaftsrates, des Unternehmen Rotech GmbH und Vertretern der Rossendorfer Siedlung durchgeführt.