Beschluß 93/04 vom 27.10.2004 (Beschlußvorlage 97/04)
Betreff
Fortführung des Verfahrens zur Neufassung B-Plan Nr. 3 "Gewerbegebiet Pillnitzer Str. Ost", Stadt Radeberg
Beschlußtext
- Der Abwägungsvorschlag vom 19.10.2004 wird in allen Punkten beschlossen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, vom Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Begründung in Kenntnis zu setzen.
- Entsprechend § 10 Abs. 1 BauGB beschließt der Stadtrat den Entwurf der Neufassung des B-Planes Nr. 3 "Gewerbegebiet Pillnitzer Str. Ost", Bearbeitungsstand 20.04.2004 mit redaktionellen Änderungen vom 19.09.2004, bestehend aus der Planzeichnung mit integriertem Grünordnungsplan (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die Begründung, Stand 20.04.2004 mit Erläuterungen zur Grünordnung werden gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, in Anwendung von § 10 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 246 Abs. la BauGB den Satzungsbeschluss zur Neufassung des BPlanes Nr. 3 der höheren Verwaltungsbehörde anzuzeigen. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zumachen.
Begründung
In Folge der letzten Offenlage hat der Entwurf des Bebauungsplanes eine Planreife erreicht, dass dieser als Satzung beschlossen werden kann. Es erfolgten geringe redaktionelle Änderungen, die dem Abwägungsvorschlag zu entnehmen sind. Der B - Plan Nr. 3 befindet sich im Bereich des fortgeltenden Generalbebauungsplanes der Kernstadt Radeberg. Da dieser Bebauungsplan den Aussagen des Generalbebauungsplanes entspricht, bedarf er in Anwendung von § 246 Abs. 1a BauGB keiner Genehmigung.