Beschluß 92/04 vom 27.10.2004 (Beschlußvorlage 83/04)
Betreff
Fortführung des Verfahrens zum B-Plan Nr. 44 "Kleinwolmsdorfer Str.", Stadt Radeberg - Abwägungsbeschluss - Satzungsbeschluss
Beschlußtext
- Punkt 2 des Beschlusses 46/04 vom 26.05.2004 wird wie folgt geändert: "Der Stadtrat beschließt die Änderung des Geltungsbereiches, um die Feuerwehrzufahrt festzusetzen. Zum Geltungsbereich gehören die Flurstücke 1050/2, 1050/3, 1050/5, 1058/14, 1058/13, 1058/12 und T.v. 1058/10."
- Der Abwägungsvorschlag vom 09.09.2004 wird in allen Punkten beschlossen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, vom Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Begründung in Kenntnis zu setzen.
- Entsprechend § 10 Abs. 1 BauGB beschließt der Stadtrat den Entwurf des B-Planes Nr. 44 "Kleinwolmsdorfer Str.", Bearbeitungsstand Mai 2004 mit redaktionellen Änderungen vom 09.09.2004, bestehend aus der Planzeichnung mit integriertem Grünordnungsplan (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die Begründung (Teil C) und der Textteil zur Grünordnung werden gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, in Anwendung von § 10 Abs. 2 BauGB den Bebauungsplan zur Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde einzureichen.
Begründung
In Folge der letzten Offenlage hat der Entwurf des Bebauungsplanes eine Planreife erreicht, dass dieser als Satzung beschlossen werden kann. Es erfolgten geringe redaktionelle Änderungen, die in den Anlagen zur Beschlussvorlage grau hinterlegt gekennzeichnet wurden. Über eine Baugrunduntersuchung durch das Baugrundbüro Hommel wurde die Versickerungsfähigkeit des Bodens nachgewiesen.