Einziehung öffentliche Verkehrsfläche Flurstück 264/2 der Gemarkung Liegau-Augustusbad
Der Stadtrat beschließt die Einziehung der öffentlichen Verkehrsfläche "Radeberger Straße" auf dem Flurstück 264/2 der Gemarkung Liegau-Augustusbad. Die Verwaltung wird beauftragt, das Einziehungsverfahren gemäß § 8 SächsStrG durchzuführen.
Das Flurstück 264/2 der Gemarkung Liegau-Augustusbad soll Bestandteil des Bebauungsplangebietes "Wohnpark an der Radeberger Straße" werden. Die straßenmäßige Erschließung dieses Gebietes wird neu geregelt. Die Anschlüsse des Wohnparks an die Langebrücker Straße und den Forstweg werden auf der Trasse der einzuziehenden Fläche auf dem derzeitigen Flurstück 264/2 der Gemarkung Liegau-Augustusbad erfolgen.