Fortführung des Verfahrens B-Plan "Wohnpark an der Radeberger Str.", OT Liegau-Augustusbad - Abwägungsbeschluss zu den Stellungnahmen der Offenlage vom 11.10. - 28.10 .2002 - Billigung der Planfassung September 2004 - Beschluss zur erneuten Offenlage
Die Fortführung des Verfahrens dieses B - Planes ruhte, da seitens der Grundstückseigentümer dem Investor gekündigt wurde. Es handelt sich hierbei um eine privat finanzierte Planungsleistung. Ein neuer Vorhabensträger wurde lange gesucht. Die Cortez GmbH möchte dieses Plangebiet entwickeln und hat die Überarbeitung der Planung bereits in Absprache mit der Stadtverwaltung Radeberg und dem Ortsamt Liegau - Augustusbad beauftragt. Das Planungsbüro Schubert ist mit der weiterführenden Überarbeitung des Entwurfes des B - Planes "Wohnpark an der Langebrücker Str." über die Cortez GmbH beauftragt. Ein städtebaulicher Vertrag nach § 12 BauGB i. V. m. einem Erschließungsvertrag nach § 124 BauGB zwischen der Stadt Radeberg und der Cortez GmbH ist in Arbeit. Die Abwägung der eingegangenen Anregungen und Bedenken machte Änderungen im Entwurf des B - Planes erforderlich. Die Änderungen beinhalten neben kleineren Änderungen in der Planzeichnung und im Textteil und der Überarbeitung der Begründung auch eine Überarbeitung des Grünordnungsplanes.