Beschluß 46/04 vom 26.05.2004 (Beschlußvorlage 30/04)
Betreff
Fortführung des Verfahrens B-Plan Nr. 44 "Kleinwolmsdorfer Str." - Abwägungsbeschluss - Billigungsbeschluss - Beschluss zur erneuten Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 3 BauGB und zur erneuten Beteiligung TOB nach § 4 Abs. 4 BauGB
Beschlußtext
- Der Abwägungsvorschlag vom 10.05.2004, wird gemäß § 1 Abs. 6 BauGB in allen Punkten beschlossen.
- Der Stadtrat beschließt die Änderung des Geltungsbereiches, um die Feuerwehrzufahrt festzusetzen. Zum Geltungsbereich gehören die Flurstücke 1150/2, 1150/3, 1150/5, 1058/14, 1058/13, 1058/12 und T.v. 1058/10.
- Die Änderung des Geltungsbereiches ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Der Stadtrat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 44 "Kleinwolmsdorfer Str.", Bearbeitungsstand Mai 2004, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit integriertem Grünordnungsplan, dem Text (Teil B) einschließlich der Begründung zur Fortführung des Verfahrens.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 3 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
Begründung
Seitens der TÖB wurde gefordert, dass nachzuweisen ist, dass die Zufahrt den Anforderungen einer Feuerwehrzufahrt entspricht und dass die Versorgung des Gebietes gesichert ist. Die Anforderungen einer Feuerwehrzufahrt nach DIN sind nicht gegeben. Herr Schöbel von der Feuerwehr Radeberg hat freundlicherweise eine Testfahrt durchgeführt und festgestellt, dass der vorhandene Freiraum in der Zufahrt ausreichend ist. Der Freiraum vor Ort entspricht jedoch nicht der Planzeichnung. Es musste erneut in den Festsetzungen und der Geltungsbereich geändert werden. Sobald Festsetzungen im B - Plan geändert werden, muss die Planung erneut in die Offenlage.