Beschluß 45/04 vom 26.05.2004 (Beschlußvorlage 35/04)
Betreff
Fortführung des Verfahrens zum Entwurf 2. Änderung zum Vorhaben- und Erschließungsplan "Bischofsweg" - Abwägungsbeschluss - Satzungsbeschluss
Beschlußtext
- Es sind keine Anregungen und Bedenken während der erneuten Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 24.11.2003 - 05.01.2004 in der Stadtverwaltung Radeberg eingegangen. Der Abwägungsbeschluss nach § 1 Abs. 6 BauGB entfällt.
- Entsprechend § 10 Abs. 1 BauGB beschließt der Stadtrat den Entwurf der 2. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes "Bischofsweg", Bearbeitungsstand 24.04.2003, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 10 Abs. 2 BauGB den B-Plan zur Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde einzureichen.
Begründung
Während der erneuten Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 24.11.2003 - 05.01.2004 wurden keine Anregungen und Bedenken der Stadtverwaltung Radeberg mitgeteilt. Es ergibt sich dadurch kein Abwägungsbedarf. Die Planfassung vom 24.04.2003 wird nicht geändert. Die Planreife rechtfertigt den Satzungsbeschluss.