Ergänzungssatzung "Langebrücker Str., T.v. Flurstück-Nr. 232/30 - OT Liegau-Augustusbad" - Aufstellungsbeschluss nach § 2 BauGB - Billigungsbechluss - Beschluss zur Offenlage nach § 13 BauGB
Die Crailsheimer Volksbank ist Eigentümer von Flstck. 232/30 in Liegau - Augustusbad. Im Entwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Radeberg ist in diesem Bereich Wohnbauland geplant. Nach mehrfacher Reduzierung der Wohnbauflächen, wurden nicht mehr grundsätzliche Bedenken zur Wohnbauflächenbilanz geltend gemacht. Aus Sicht der Verwaltung ist es nun möglich, im Parallelverfahren für den Teilbereich des Flstck. 232/30 Baurecht zu schaffen. Die Kosten für die Planung werden von der Crailsheimer Volksbank übernommen.