Feststellung des Jahresabschlusses zum Geschäftsjahr 2000 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung der Stadt Radeberg
Der Stadtrat beschließt entsprechend § 17 Sächsisches Eigenbetriebsgesetz in Verbindung mit § 12 Sächsische Eigenbetriebsverordnung für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Radeberg
Bilanzsumme | 106.114.269,93 DM | |
davon entfallen auf der Aktivseite auf | ||
das Anlagevermögen | 94.666.283,92 DM | |
das Umlaufvermögen | 11.447.986,01 DM | |
davon entfallen auf der Passivseite auf | ||
das Eigenkapital | - 3.440.664,08 DM | |
empfangene Ertragszuschüsse | 37.122.437,72 DM | |
Sonderposten aus Straßenentwässerungskostenanteilen | 6.626.533,28 DM | |
Sonderposten aus Investitionszuschüssen | 13.215.980,38 DM | |
die Rückstellungen | 395.885,47 DM | |
die Verbindlichkeiten | 52.194.097,16 DM | |
Jahresverlust | 3.601.839,04 DM | |
Summe der Erträge | 8.915.394,79 DM | |
Summe der Aufwendungen | 12.517.233,83 DM |
Der Eigenbetrieb Abwasserentsorgung wurde durch Satzung mit Wirkung ab 01.01.1997 gegründet. Bis 31.12.1996 wurde diese Pflichtaufgabe der Abwasserentsorgung nach § 63 Abs. 2 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) im Haushalt der Stadt Radeberg nachgewiesen. Das Anlagevermögen des Aufgabenbereiches Abwasserentsorgung einschließlich anteiliger Schulden wurde zum 01.01.1997 aus dem übrigen Stadtvermögen ausgegliedert und wird ab diesem Zeitpunkt nach § 91 Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (SächsGemO) als Sondervermögen verwaltet und nachgewiesen. Geführt wird das Sondervermögen Abwasserentsorgung ab 01.01.1997 nach § 95 SächsGemO als Eigenbetrieb der Stadt Radeberg nach Sächsischem Eigenbetriebsgesetz (SächsEigBG). Am 01.01.1999 wurden dem Eigenbetrieb die Abwasser-Aufgabenbereiche der in die Stadt eingegliederten Gemeinden Großerkmannsdorf und Ullersdorf übergeben. Nach § 17 Abs. 1 SächsEigBG hat die Betriebsleitung zum Schluss des Geschäftsjahres einen aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang bestehenden Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen. Gemäß § 17 Abs. 2 SächsEigBG ist der Jahresabschluss und der Lagebericht innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen und dem Bürgermeister vorzulegen. Der Bürgermeister hat diese Unterlagen unverzüglich dem mit der überörtlichen Prüfung beauftragten Wirtschaftsprüfer oder der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zuzuleiten. Die seit Betriebsführung durch die GEWA bestehenden Mängel in der Gebührenerhebung hatten und haben Auswirkungen auf die zu erstellenden Jahresabschlüsse und deren Prüfungen. So konnte der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1999 erst vom Stadtrat am 24.09.2003 festgestellt werden. Die aufgetretenen Mängel ließen sich auch bei der Aufstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2000 nicht beseitigen. Der am 09.07.2004 an den Bürgermeister übergebene Jahresabschluss wurde der mit der Prüfung beauftragten BDO Deutsche Warentreuhand AG - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - (Stadtratsbeschluss Nr.: 44/01) am 12.07.2004 übergeben. Die BDO führte die Prüfung im Juli 2004 durch. Der Prüfungsbericht der BDO lag dem Bürgermeister am 24.08.2004 vor, die BDO erteilte dem Jahresabschluss 2000 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk, der auf Seite 10 des Prüfungsberichtes wiedergegeben ist. Nach § 17 Abs. 4 SächsEigBG erteilt die überörtliche Prüfungseinrichtung, der Rechnungshof Leipzig, nach Kenntnisnahme des Prüfungsberichtes den abschließenden Vermerk, der am 01.10.2004 dem Bürgermeister vorlag. Der Vorschlag zur Ergebnisverwendung begründet sich darauf, dass die in der Nachforderung der Betriebskostenumlagen des AZV enthaltenen Abwasserabgaben gestundet sind und wir davon ausgehen, dass die beim RP beantragten Verrechnungen mit Investitionen zur geringeren Abwasserabgaben führen und somit zur Verbesserung des Ergebnisses beitragen. Nach § 17 Abs. 3 SächsEigBG hat nach Vorberatung im Betriebsausschuss der Stadtrat den Jahresabschluss festzustellen und über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes zu beschließen und die Betriebsleitung zu entlasten.
Die den Beschlussvorschlag begründeten Unterlagen werden wie folgt verteilt: vollständigen Exemplar des Jahresabschlusses erhält dreimal die Fraktion der CDU, zweimal die Fraktion der SPD und der Freien Wähler, einmal die Fraktion der PDS, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Lagebericht erhalten alle anderen Stadträte