Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2000 des Eigenbetriebes Trinkwasserversorgung der Stadt Radeberg
Der Stadtrat beschließt entsprechend § 17 Sächsisches Eigenbetriebsgesetz in Verbindung mit § 12 Sächsische Eigenbetriebsverordnung für den Eigenbetrieb Trinkwasserversorgung Radeberg
Bilanzsumme | 8.808.446,19 DM | |
davon entfallen auf der Aktivseite auf | ||
das Anlagevermögen | 5.820.017,04 DM | |
das Umlaufvermögen | 2.978.777,08 DM | |
den Rechnungsabgrenzungsposten | 9.652,07 DM | |
davon entfallen auf der Passivseite auf | ||
die zweckgebundene Rücklage | 393.220,01 DM | |
das Eigenkapital | 167.027,51 DM | |
den Sonderposten mit Rücklagenanteil | 20.066,00 DM | |
empfangene Ertragszuschüsse | 1.187.800,14 DM | |
die Rückstellungen | 593.541,36 DM | |
die Verbindlichkeiten | 5.498.878,52 DM | |
den Rechnungsabgrenzungsposten | 947.912,65 DM | |
Jahresgewinn | 430.442,85 DM | |
Summe der Erträge | 5.195.179,16 DM | |
Summe der Aufwendungen | 4.764.736,31 DM |
Der Eigenbetrieb Trinkwasserversorgung wurde durch Satzung mit Wirkung ab 01.01.1997 gegründet. Bis 31.12.1996 war diese Pflichtaufgabe der Wasserversorgung nach § 57 Absatz 1 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) in den Haushalt der Stadt Radeberg eingegliedert. Das Vermögen des Aufgabenbereiches Trinkwasserversorgung wurde zum 01.01.1997 aus dem übrigen Stadtvermögen ausgegliedert und ab diesem Zeitpunkt nach § 91 SächsGemO als Sondervermögen verwaltet und nachgewiesen. Geführt wird das Sondervermögen Trinkwasserversorgung ab 01.01.1997 nach § 95 SächsGemO als Eigenbetrieb der Stadt Radeberg nach Sächsischem Eigenbetriebsgesetz (SächsEigBG). Nach § 17 Abs. 1 SächsEigBG hat die Betriebsleitung zum Schluss des Geschäftsjahres einen aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang bestehenden Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen. Gemäß § 17 Abs. 2 SächsEigBG ist der Jahresabschluss innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen und dem Bürgermeister zu übergeben. Der Bürgermeister hat den Jahresabschluss und den Lagebericht nach Änderung der SächsGemO ab 01.04.2003 unverzüglich an die mit der überörtlichen Prüfung beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder den Wirtschaftsprüfer und an die örtliche Prüfungseinrichtung zu leiten. Die nach § 110 SächsGemO vorzunehmende überörtliche Prüfung entfällt nach den Festlegungen des § 25 Kommunale Prüfungsordnung (KomrnPrO), da das Kriterium "Eigenbetriebe, die ausschließlich der Wasserversorgung dienen und ihr Versorgungsgebiet nicht 20.000 Einwohner überschreitet", zutrifft. Aufgrund der verspäteten Vorlage der Jahresabschlüsse der Vorjahre wegen der Mängel in der kaufmännischen Betriebsführung der GEWA mbH konnte der Jahresabschluss 1999 erst am 18.12.2002 vom Stadtrat festgestellt werden. Da die gleichen Mängel in der Zuordnung der Gebühren bei den Einnahmen nach Trink- und Abwasser bei dem Eigenbetrieb Abwasserentsorgung auftreten, kann die Aufstellung der Jahresabschlüsse nur zeitgleich erfolgen. Der Jahresabschluss 1999 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung 1999 konnte nach erfolgter überörtlicher Prüfung erst am 24.09.2003 von Stadtrat festgestellt werden. Die aufgetretenen Mängel ließen sich auch nicht im Geschäftsjahr 2000 beseitigen. Der Jahresabschluss für 2000 konnte dem Bürgermeister erst am 21.10.2004 übergeben werden. Nach § 17 Abs. 3 SächsEigBG hat nach Vorberatung im Betriebsausschuss der Stadtrat den Jahresabschluss festzustellen und über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes zu beschließen und die Betriebsleitung zu entlasten.
Die den Beschluss begründeten Unterlagen werden wie folgt verteilt: vollständigen Exemplar des Jahresabschlusses erhält dreimal die Fraktion der CDU, zweimal die Fraktion der SPD und der Freien Wähler, einmal die Fraktion der PDS, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Lagebericht erhalten alle anderen Stadträte.