Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Stadtwirtschaftshof für das Geschäftsjahr 2003
Der Stadtrat beschließt entsprechend § 17 Sächsisches Eigenbetriebsgesetz in Verbindung mit § 12 Sächsische Eigenbetriebsverordnung für den Eigenbetrieb Stadtwirtschaftshof Radeberg
Bilanzsumme | 671.255,48 EUR | |
davon entfallen auf der Aktivseite auf | ||
das Anlagevermögen | 428.875,44 EUR | |
das Umlaufvermögen | 241.284,64 EUR | |
aktive Rechnungsabgrenzung | 1.095,40 EUR | |
davon entfallen auf der Passivseite auf | ||
das Eigenkapital | 611.101,64 EUR | |
die Rückstellungen | 38.316,00 EUR | |
die Verbindlichkeiten | 21.837,84 EUR | |
Jahresverlust | 16.976,13 EUR | |
Summe der Erträge | 847.007,58 EUR | |
Summe der Aufwendungen | 863.983,71 EUR |
Der Eigenbetrieb Stadtwirtschaftshof wurde durch Satzung mit Wirkung ab 01.02.1998 gegründet. Bis 31.01.1998 wurde diese Aufgabe im Haushalt der Stadt Radeberg nachgewiesen. Das Anlagevermögen des Aufgabenbereiches Stadtwirtschaftshof wurde zum 01.02.1998 aus dem übrigen Stadtvermögen ausgegliedert und wird ab diesem Zeitpunkt nach § 91 Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (SächsGemO) als Sondervermögen verwaltet und nachgewiesen. Geführt wird das Sondervermögen Stadtwirtschaftshof ab 01.02.1998 nach § 95 SächsGemO als Eigenbetrieb der Stadt Radeberg nach Sächsischem Eigenbetriebsgesetz (SächsEigBG). Nach § 17 Abs. 1 SächsEigBG hat die Betriebsleitung zum Schluss des Geschäftsjahres einen aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang bestehenden Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen. Gemäß § 17 Abs. 2 SächsEigBG ist der Jahresabschluss und der Lagebericht innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen und dem Bürgermeister vorzulegen. Der Bürgermeister hat diese Unterlagen unverzüglich dem mit der überörtlichen Prüfung beauftragten Wirtschaftsprüfer oder der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zuzuleiten. Der Jahresabschluss wurde von der Betriebsleitung 14.08.2004 erstellt und dem Bürgermeister am 16.08.2004 vorgelegt. Der Bürgermeister leitete gemäß § 110 SächsGemO der vom Stadtrat am 28.04.2004 bestimmten und von der Stadt Radeberg am 30.04.2004 beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG Deutsche Treuhand- Gesellschaft AG den Jahresabschluss zu. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft übergab den Prüfungsbericht des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2003 des Eigenbetriebes Stadtwirtschaftshof am 04.11.2004. Der Sächsische Rechnungshof Leipzig erteilte mit Schreiben vom 10.11.2004 den abschließenden Vermerk nach § 17 Abs. 4 SächsEigBG.
Der Beschlussvorlage beigefügt sind folgende Unterlagen: für die beschließenden Mitglieder des Verwaltungsausschusses Prüfungsbericht Jahresabschluss zum 31. Dezember 2003 und Lagebericht Abschließender Vermerk des Sächsischen Rechnungshofes Leipzig, für die beratenden Mitglieder des Verwaltungsausschusses und alle übrigen Stadträte Auszüge aus dem Prüfungsbericht (Bilanz, Gewinn- u. Verlustrechnung, Anhang) Jahresabschluss zum 31. Dezember 2003 und Lagebericht, Abschließender Vermerk des Sächsischen Rechnungshofes Leipzig. Die Unterschriften der Prüfungsgesellschaft auf Seite 9 sowie die Unterschrift des Heimleiters in Anlage 3 Seite 3 und Anlage 4 Seite 4 wurden nur in dem gebundenen Exemplar vorgesehen, was zur Einsicht beim Bürgermeister, der Kämmerei und in den Beratungen des Stadtrates vorliegt.