Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2003 des Eigenbetriebes Alten- und Pflegheim Radeberg
Der Stadtrat beschließt entsprechend § 17 Sächsisches Eigenbetriebsgesetz in Verbindung mit § 12 Sächsische Eigenbetriebsverordnung für den Eigenbetrieb Alten- und Pflegeheim Radeberg
Bilanzsumme | 9.128.441,19 EUR | |
davon entfallen auf der Aktivseite auf | ||
das Anlagevermögen | 7.074.336,34 EUR | |
das Umlaufvermögen | 2.029.429,10 EUR | |
aktive Rechnungsabgrenzung | 24.675,75 EUR | |
davon entfallen auf der Passivseite auf | ||
das Eigenkapital | 8.831.116,53 EUR | |
die Rückstellungen | 230.988,37 EUR | |
die Verbindlichkeiten | 66.336,29 EUR | |
Jahresverlust | 209.736,05 EUR | |
Summe der Erträge | 4.180.811,71 EUR | |
Summe der Aufwendungen | 4.390.547,76 EUR |
Der Eigenbetrieb Alten- und Pflegeheim Radeberg wurde durch Satzung mit Wirkung ab 01.01.1992 gegründet. Bis 31.12.1991 wurde diese Aufgabe im Haushalt der Stadt Radeberg nachgewiesen. Das Anlagevermögen des Aufgabenbereiches Unterbringung einschließlich Pflege und Betreuung alter sowie pflegebedürftiger Menschen wurde zum 01.01.1992 aus dem übrigen Stadtvermögen ausgegliedert und wird ab diesem Zeitpunkt nach § 91 Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (SächsGemO) als Sondervermögen verwaltet und nachgewiesen. Geführt wird das Sondervermögen Alten- und Pflegeheim Radeberg ab 01.01.1992 nach § 95 SächsGemO als Eigenbetrieb der Stadt Radeberg nach Sächsischem Eigenbetriebsgesetz (SächsEigBG). Nach § 17 Abs. 1 SächsEigBG hat die Betriebsleitung zum Schluss des Geschäftsjahres einen aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang bestehenden Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen. Gemäß § 17 Abs. 2 SächsEigBG ist der Jahresabschluss und der Lagebericht innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen und dem Bürgermeister vorzulegen. Der Bürgermeister hat diese Unterlagen unverzüglich dem mit der überörtlichen Prüfung beauftragten Wirtschaftsprüfer oder der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zuzuleiten. Der Jahresabschluss wurde von der Heimleitung bis 30.06.2004 erstellt und dem Bürgermeister am 04.07.2004 vorgelegt. Der Bürgermeister leitete gemäß § 110 SächsGemO der vom Stadtrat am 30.11.2001 bestimmten und von der Stadt Radeberg am 03.03.2004 beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG Deutsche Treuhand- ^ Gesellschaft AG den Jahresabschluss zu. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft übergab den Prüfungsbericht des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2003 des Eigenbetriebes Alten- und Pflegeheim Radeberg am 12.10.2004. Der Sächsische Rechnungshof Leipzig erteilte mit Schreiben vom 05.11.2004 den abschließenden Vermerk nach § 17 Abs. 4 SächsEigBG.
Der Beschlussvorlage beigefügt sind folgende Unterlagen: für die beschließenden Mitglieder des Verwaltungsausschusses Prüfungsbericht Jahresabschluss zum 31. Dezember 2003 und Lagebericht Abschließender Vermerk des Sächsischen Rechnungshofes Leipzig, für die beratenden Mitglieder des Verwaltungsausschusses und alle übrigen Stadträte Auszüge aus dem Prüfungsbericht (Bilanz, Gewinn- u. Verlustrechnung, Anhang) Jahresabschluss zum 31. Dezember 2003 und Lagebericht, Abschließender Vermerk des Sächsischen Rechnungshofes Leipzig. Die Unterschriften der Prüfungsgesellschaft auf Seite 9 sowie die Unterschrift des Heimleiters in Anlage 3 Seite 3 und Anlage 4 Seite 4 wurden nur in dem gebundenen Exemplar vorgesehen, was zur Einsicht beim Bürgermeister, der Kämmerei und in den Beratungen des Stadtrates vorliegt.