Gründung eines Kinder- und Jugendstadtrates
Der Stadtrat beschließt die Gründung des Radeberger Kinder- und Jugendstadtrates. Der Radeberger Kinder- und Jugendstadtrat soll folgende Zusammensetzung haben:
Wählbar sind Schüler ab der 3. Klasse und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die eine Radeberger Schule besuchen oder ihren Wohnsitz in Radeberg haben. Die Amtszeit der gewählten Vertreter beträgt 2 Schuljahre. Die Sitzungstermine legen die Kinder- und Jugendstadträte selbst fest; der Kinder- und Jugendstadtrat ist mindestens zweimal im Schuljahr einzuberufen. Pro Schuljahr stehen dem Kinder- und Jugendstadtrat 300 € zur Verfugung.
Um Kindern und Jugendlichen eine Mitbestimmungsmöglichkeit einzuräumen und Demokratieverständnis zu entwickeln wird der Radeberger Kinder- und Jugendstadtrat gebildet. Die Vorbereitungen über Größe, Wählbarkeit, Sitzungsmodus und eine Ordnung des zu wählenden Radeberger Kinder- und Jugendstadtrates wurden in einer vom Stadtrat empfohlenen Arbeitsgruppe erarbeitet.