Benennung und öffentliche Widmung der Flurstücke 277/2 und 278/2 der Gemarkung Ullersdorf (Straßenfläche)
Der Stadtrat beschließt die Benennung der Flurstücke 277/2 und 278/2 der Gemarkung Ullersdorf (Straßenfläche) zwischen dem bereits bestehenden "Lerchenweg" der Gemarkung Großerkmannsdorf und dem Bischofsweg in Ullersdorf in "Lerchenweg" und ihre öffentliche Widmung als öffentliche Straße gemäß § 6 SächsStrG.
Mit Abschluss der Erschließung des B-Gebietes "Lerchenweg II" sollen nun die Straßenflächen Flurstücke 277/2 und 278/2 der Gemarkung Ullersdorf benannt und öffentlich gewidmet werden. Die Straßenfläche schließt direkt an die bereits vorhandene Straße "Lerchenweg" der Gemarkung Großerkmannsdorf an. Die Vergabe der Hausnummern soll in fortlaufender Nummerierung im Anschluss an die bereits vorhandenen Hausnummern des Lerchenweges erfolgen.