Beschluß 71/03 vom 24.09.2003 (Beschlußvorlage 75/03)
Betreff
Fortführung des Verfahrens des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes - Abwägungsbeschluss - Billigungsbeschluss zu dem Entwurf des F - Planes, Bearbeitungsstand 03.09.2003 - Beschluss zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 3 BauGB und § 4 Abs. 4 BauGB
Beschlußtext
- Der Abwägungsvorschlag, Bearbeitungsstand 03.09.2003 wird gemäß § 1 Abs. 6 BauGB in allen Punkten beschlossen
- Der Entwurf des Flächennutzungsplanes einschließlich des Erläuterungsberichtes, Bearbeitungsstand 03.09.2003 wird durch den Stadtrat der Stadt Radeberg gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 3 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 4 BauGB durchzuführen. Die Dauer der öffentlichen Auslegung wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB auf 2 Wochen verkürzt.
Begründung
Im Ergebnis der letzten Offenlage sind erneute Änderungen im Entwurf des Flächennutzungsplanes erforderlich gewesen. Im wesentlichen erfolgten folgende Änderungen:
- umfangreiche Ergänzungen des Gebäudebestandes
- Differenzierung der Grenzziehung der Bauflächendarstellungen - Bestand
- Reduzierung der Fläche des geplanten Wohngebietes in Ullersdorf (B - Plan "Sport, Erholung und Freizeit")
- Reduzierung der Vorbehaltsfläche für Windenergieanlagen
- Darstellung der Wander- und Radwege im Beiplan.
Die vorstehend genannten Änderungen berühren die Grundzüge der Planung nicht, so dass eine Beteiligung der von der Änderung betroffenen TÖB nach § 4 Abs. 4 BauGB sowie eine erneute öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 3 BauGB ausreicht. Es erfolgten zwischenzeitlich Abwägungsgespräche mit dem LRA Kamenz, SG Kreisentwicklung zur Thematik Bauflächendarstellung, Plandarstellung und dem Sächsischen Staatsministerium des Inneren zu kritischen Flächendarstellungen.