Neufassung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes "Dresdener Heide" - Billigung
Der Entwurf der neuen Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes "Dresdener Heide", Bearbeitungsstand 21.08.2003, wird gebilligt, unter der Bedingung, dass dadurch keine zusätzlichen Einschränkungen für die Bebaubarkeit der angrenzenden Baugrundstücke entstehen.
Zu der Festlegung dieses Entwurfes der neuen Grenzziehung LSG "Dresdener Heide" fand bereits eine Vorberatung im Amt statt. Im Ergebnis dessen wurde das Flurstück des genehmigten B - Planes "Lerchenweg II" sowie der Bereich in Radeberg nordwestlich der Gewerbegebiete an der Juri - Gagarin - Str. (Vorbehaltsfläche für eine Variante der Trassenführung der Südumfahrung der Stadt - S 95) wieder herausgenommen. Es wurden weitestgehend bestehende und geplante Waldflächen in die Neufassung der Grenze des LSG "Dresdener Heide" einbezogen, so dass es aus Sicht der Verwaltung dieser Verlauf gebilligt werden kann.