Planfeststellung S 158 Ausbau östlich Radeberg Stellungnahme der Stadt Radeberg
Der Stadtrat beschließt die der Beschlussvorlage beiliegende Stellungnahme der Stadt Radeberg im Rahmen der Anhörung Träger öffentlicher Belange zur Planung der Staatsstraße 158 Ausbau östlich Radeberg.
Planfeststellung Staatsstraße S158, Ausbau östlich Radeberg von Netzknoten 4850012 Station 1,890 nach Netzknoten 4849042 Station 2,337 Stellungnahme der Stadt Radeberg
Mit Schreiben vom 05.06.2003 wurde die Stadt Radeberg zur Stellungnahme bezüglich der Planung des Ausbaus der Staatsstraße S158 östlich Radeberg aufgefordert. Grundlage ist die Planunterlage, die dem Schreiben des Regierungspräsidiums beigefügt war. Der Ausbau der Staatstraße S 158 zwischen dem Knotenpunkt mit der S 95 (Kamenzer Straße) in Radeberg und der Ortslage Großröhrsdorf ist ein wichtiger Schritt zur Erhöhung der Sicherheit und Flüssigkeit des Straßenverkehrs auf diesem Abschnitt. Die momentane Straßenbreite ist vor allem bei LKW-Begegnungsverkehr ein entscheidendes Hindernis. Folgende Anregungen sollten aus der Sicht der Stadt Radeberg bei der weiteren Bearbeitung der Planung umgesetzt werden:
Anzumerken ist weiterhin, dass abweichend von der Darstellung in der Planunterlage und der Bezeichnung im Text (unter Pkt. 11.1, Seite 2) das Gebiet der Randhäuser Radeberg sowohl im fortgeltenden Generalbebauungsplan als auch im Entwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Radeberg nicht als Mischgebiet, sondern als allgemeines Wohngebiet eingestuft ist. Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass sich die im Baubereich vorhandenen Abwasserkanäle (Pkt.4.10.2) im Eigentum der Stadt Radeberg und nicht der VeWa befinden. Hier sollte die entsprechende Korrektur im Text vorgenommen werden. Bei der geplanten Verlegung des neugebauten Radweges geht die Stadt Radeberg davon aus, dass die Kosten dieser notwendigen Begleitmaßnahme durch den Freistaat Sachsen getragen werden. Anerkennend hervorzuheben sind die geplanten landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen wie die Anordnung von Amphibientunneln und die Ersatzpflanzungen als Ausgleich für die unumgänglichen Eingriffe in die bestehende Landschaft.
Die Stadt Radeberg wurde im Rahmen der Anhörung Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme zur erarbeiteten Planunterlage aufgefordert. Gleichzeitig lag die Planunterlage vom 01.07.2003 bis zum 01.08.2003 im Bürgerbüro zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Anhörungsende ist der 15.08.2003. Das Regierungspräsidium wurde um Terminverlängerung ersucht, da der Sitzungsplan der Stadtrates Radeberg eine Abgabe der Stellungnahme erst nach der Sitzung des Stadtrates am 27.08.2003 erlaubt. Sollte diese Fristverlängerung nicht gewährt werden, ist vorgesehen, den Entwurf der Stellungnahme nach der Empfehlung durch den Technischen Ausschuss vorab mit dem Hinweis auf den noch ausstehenden Stadtratsbeschluss an das Regierungspräsidium zu übergeben, um die Frist zu wahren. Die durch den Stadtrat beschlossene Stellungnahme wird dann nachgereicht. Die vom RP übergebene Planungsunterlage besteht aus 2 A4-Ordnern und kann im Bauamt der Stadt Radeberg eingesehen werden.