Überplanmäßige Ausgabe an Kreisumlage in Höhe von 137.057,74 EUR
Der Stadtrat beschließt die überplanmäßige Ausgabe an Kreisumlage in Höhe von 137.057,74 EUR durch die Verminderung der Zuführung zum Vermögenshaushalt zu decken.
Auf der Grundlage des § 26 des Finanzausgleichsgesetzes - FAG des Freistaates Sachsen vom 06.01.2003 und der rechtskräftigen Haushaltssatzung des Landkreises Kamenz erhob dieser mit Bescheid vom 03.07.2003 gegenüber der Stadt Radeberg eine Kreisumlage in Höhe von 2.749.647,74 EUR, die um 137.057,74 EUR über dem Planansatz des am 18.12.2002 beschlossenen Haushaltes der Stadt Radeberg liegt. Die Kreisumlage bemisst sich entsprechend der Haushaltssatzung des Landkreises Kamenz mit 23,8 v.H. auf die Umlagegrundlagen, der Steuerkraftmesszahl und Schlüsselzuweisung der Stadt Radeberg. Die Zuständigkeit der Beschlussfassung durch den Stadtrat ergibt sich aus der Hauptsatzung der Stadt Radeberg.