Überplanmäßige Ausgabe Grunderwerb ehemaliges Eisenhammerwerk
Der Stadtrat beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 123.562,00 Euro für den Grunderwerb des Eisenhammerwerkes Heinrich- Gläser-Straße 13, Flurstück 1423/2 der Gemarkung Radeberg. Die Ausgabe wird aus der "allgemeinen Rücklage" gedeckt.
Der angegebene Betrag wird zur Zahlung der Grunderwerbskosten für das ehemalige Eisenhammerwerk Heinrich-Gläser-Straße 13 benötigt, der entsprechende Kaufvertrag UR-Nr. 244/2003 des Notars Dr. Braun wurde mit Beschluss Nr. 23/03 des Stadtrates am 26.03.2003 bestätigt. Vom ursprünglich zur Förderung angemeldeten Kaufpreis in Höhe von 185.343,00 Euro wurden mit Fördermittelbescheid des Regierungspräsidiums nur 61.781,00 Euro für den Grunderwerb bewilligt. Der Differenzbetrag in Höhe von 123.562,00 Euro muss aus eigenen Mitteln gezahlt werden.