Antrag auf Stundung der Grundsteuer B, Trink- und Abwassergebühren und Abwasserbeitrag, sowie Erlass der Mahngebühren und Säumniszuschläge
Auf Grund eines Antrages auf Stundung werden nach Erbringung von Sicherheitsleistungen die Forderungen aus Grundstreuer B, die Trink- und Abwassergebühren sowie die Nebenforderungen in Raten a 4x 2.000,00 EUR, beginnend ab März 2003, abgetragen. Für die Tilgung des Abwasserbeitrages sollen ab März 2003 23 Monatsraten zu a 1.126,50 EUR und eine Schlussrate zu 1.126,53 EUR geleistet werden. Als Sicherheitsleistungen sind die Eintragung einer Sicherheitshypothek in Höhe von 37.233,02 EUR und eine Abtretungserklärung des Staatlichen Vermögens- und Hochbauamt Bautzen zu erbringen. Der Antrag auf Erlass der Nebenforderungen, Mahngebühren und Säumniszuschläge wird abgelehnt.