Antrag auf Stundung des Erbbaupachtzinses
Die Verwaltung wird ermächtigt, die bereits bestehende Stundungsvereinbarung vom 18.06.2002 um ein weiteres Jahr (bis 31.12.2003) zu verlängern. Inhalt der StundungsVereinbarung soll weiterhin sein, dass die Zahlung der Erbbaupacht in Höhe von 45.662,02 EUR bis 31.12.2003 mit der Option auf Verlängerung ausgesetzt wird.