Vorzeitige Grundbuchbelastung des Flurstückes 784/1 der Gemarkung Radeberg
Der Stadtrat erteilt den Erwerbern des Flurstückes 784/1 der Gemarkung Radeberg, Sabine Neffe und Thomas Müller, die Vollmacht zur vorzeitigen Grundbuchbelastung dieses Flurstückes bis zu einer Höhe von 22.500,00 Euro.
Der Verkauf des Flurstückes 784/1 der Gemarkung Radeberg wurde mit Beschluss Nr. 85/02 des Stadtrates beschlossen, es wurde mit UR-Nr. 109/2003 des Notars Dr. Braun an Frau Sabine Neffe und Herrn Thomas Müller veräußert. Beim Notar wurde u. a. die Vollmacht zur Bestellung von Grundpfandrechten bis zu einer Höhe von 22.500,00 Euro durch die Erwerber beurkundet. Der entsprechende Stadtratsbeschluss soll hiermit nachgeholt werden, da dieser für die Genehmigung des Kaufvertrages nach § 83 SächsGemO erforderlich ist.