Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2001 des Eigenbetriebes Alten- und Pflegeheim Radeberg
Der Stadtrat beschließt entsprechend § 17 Sächsisches Eigenbetriebsgesetz in Verbindung mit § 12 Sächsische Eigenbetriebsverordnung
Bilanzsumme | 18.332.320,36 DM | |
davon entfallen auf der Aktivseite auf | ||
das Anlagevermögen | 14.602.143,20 DM | |
das Umlaufvermögen | 3.729.955,47 DM | |
aktive Rechnungsabgrenzung | 221,69 DM | |
davon entfallen auf der Passivseite auf | ||
das Eigenkapital | 17.732.308,50 DM | |
die Rückstellungen | 52 0.3 93,14 DM | |
die Verbindlichkeiten | 79.618,72 DM | |
Jahresverlust | 132.709,47 DM | |
Summe der Erträge | 7.981.287,03 DM | |
Summe der Aufwendungen | 8.113.996,50 DM |
Nach § 17 SächsEigBG wurden der Jahresabschluss und der Lagebericht von der Heimleitung erstellt, dem Bürgermeister am 01.08.2002 vorgelegt und von der vom Stadtrat bestellten und vom Rechnungshof Leipzig beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft AG geprüft. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft übergab den Prüfungsbericht des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2001 des Eigenbetriebes Alten- und Pflegeheim Radeberg am 28.11.2002. Da der Prüfungsbericht Fehler enthielt, wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aufgefordert, die Mängel zu beseitigen. Am 28.01.2003 wurde der überarbeitete Prüfungsbericht vorgelegt.
Der Beschlussvorlage beigefügte Unterlagen werden wie folgt verteilt: Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2001 für die CDU-Fraktion 2 Exemplare, für die SPD-Fraktion 1 Exemplar, für die PDS-Fraktion 1 Exemplar, für die Fraktion Freier Wähler 1 Exemplar, für den Bürgermeister 1 Exemplar. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Lagebericht für alle übrigen Stadträte.