Vorzeitige Grundbuchbelastung eines Grundstückes durch den Taubblindendienst
Der Stadtrat erteilt dem Taubblindendienst "Storchennest" e.V. die Vollmacht, das erworbene Grundstück, bestehend aus den Flurstücken 1191/19, 1188/38, 1188/36, Flurstück 1188/37, Flurstück 1188/33 und 1191/18 der Gemarkung Radeberg, mit Grundpfandrechten bis zu einer Höhe von 150.000,00 Euro zu belasten.
Mit Beschluss Nr. 47/02 wurde der Abschluss eines Erbbaupachtvertrages zwischen der Stadt Radeberg und dem Taubblindendienst e. V. über im Beschlusstext genannten Flurstücke beschlossen. Beim Notar wurde u. a. die Vollmacht zur Bestellung von Grundpfandrechten bis zu einer Höhe von 150.000,00 Euro durch die Erbbaupächter beurkundet. Der entsprechende Stadtratsbeschluss soll hiermit nachgeholt werden, da dieser für die Genehmigung des Erbbaupachtvertrages nach § 83 SächsGemO erforderlich ist.