Beschluß 11/03 vom 26.02.2003 (Beschlußvorlage 13/03)
Betreff
Änderung B-Plan "Lerchenweg II", OT Ullersdorf - Aufhebung des Satzungsbeschlusses - Billigungsbeschluss - Beschluss zur erneuten Offenlage
Beschlußtext
- Der Satzungsbeschluss vom 19.06.2002, Beschl. - Nr. 46/02 zum Bearbeitungsstand 28.05.2002 des B-Planes "Lerchenweg II" wird aufgehoben.
- Der Stadtrat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes "Lerchenweg II", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) einschließlich der Begründung, Bearbeitungsstand 24.01.2003 zur Fortführung des Verfahrens.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 3 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird die Dauer der Auslegung auf 2 Wochen verkürzt.
Begründung
Im Rahmen eines Beratungsgespräches bei der Genehmigungsbehörde des Regierungspräsidiums wurde der Stadt Radeberg empfohlen, die als Satzung beschlossene Planfassung nochmals zu ändern. Die Planfassung wurde entsprechend den Vorgaben des Regierungspräsidiums überarbeitet. Der zur Genehmigung im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB eingereichte B - Plan "Lerchenweg II" wäre in der derzeitigen Fassung nicht genehmigungsfähig. Unter anderem wurden folgende Mängel gerügt:
- der Entwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Radeberg hat noch nicht die Planreife, um eine Genehmigung im Parallelverfahren zu erteilen, bei Erteilung einer Genehmigung nach § 8 Abs. 4 BauGB (vorzeitiger B - Plan) ist der dringende Bedarf nachzuweisen, was Radeberg auf Grund einer Vielzahl noch vorhandener Wohnbauflächen (z.B. B - Plan Nr. 2) nicht gelingen wird,
- im benachbarten rechtskräftigen V.- u. E. - Plan "Bischofsweg" ist am Wendehammer (Anbindepunkt der Erschließungsstrasse des B - Planes "Lerchenweg II") ein Pflanzgebot festgesetzt. Dieses muss erst über ein Änderungsverfahren zum V. - u. E. - Plan "Bischofsweg" aufgehoben werden, um eine Straßenanbindung an dieser Stelle zu ermöglichen,
- die Stellungnahme des Abwasserzweckverbandes besagt, dass momentan ein Pumpwerk in Ullersdorf auf Grund von Fremdeinleitungen in den Schmutzwasserkanal überlastet ist. Die Abwasserentsorgung kann nur gesichert werden, wenn es der Stadt Radeberg gelingt diese Fremdeinleitungen auszubinden. Den Verfahrensakten ist nicht zu entnehmen, dass die Stadt Radeberg dieses Problem trotz rechtskräftigen Erschließungsvertrag, lösen konnte,
- das erarbeitete Schallgutachten wird in dieser Form nicht anerkannt, da es als Annahme einen Straßenausbauzustand im Prognosezeitraum der kommenden 15 Jahre annimmt. Dieses ist auf den derzeit vorhanden "Ist - Zustand" zu überarbeiten und den zuständigen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme zu übersenden,
- die Änderung der "Baufenstergröße" im Plangebiet im Rahmen des Satzungsbeschlusses wird nicht als Änderung anerkannt, die Grundzüge der Planung nicht berührt (was die Grundzüge der Planung sind, ist höchstrichterlich nicht abschließend geklärt), § 13 BauGB wäre deswegen im Verfahren nicht anwendbar. Ein Verfahrensfehler wurde an dieser Stelle geltend gemacht. Es sollte eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zu dieser Planfassung durchgeführt werden. Gleichzeitig wird empfohlen einzelne Festsetzungen auf der Planzeichnung vor der erneuten TÖB - Beteiligung zu überarbeiten.