Beschluß 10/03 vom 26.02.2003 (Beschlußvorlage 12/03)
Betreff
2. Änderung zum Vorhaben- und Erschließungsplan "Bischofsweg" - Aufstellungsbeschluss - Billigungsbeschluss - Beschluss zur Offenlage
Beschlußtext
- Die Aufstellung der 2. Änderung zum rechtskräftigen Vorhaben- und Erschließungsplan "Bischofsweg" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wird für den Geltungsbereich der Teilfläche von Flstck. 315/17 (siehe Anlage der Beschlussvorlage) beschlossen.
- Von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB kann abgesehen werden, da sich die 2. Änderung auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nur wesentlich auswirkt.
- Der Entwurf der 2. Änderung des V.- und E.- Planes "Bischofsweg", bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil sowie der Begründung, Bearbeitungsstand 20.01.2003 (siehe Anlage der Beschlussvorlage) wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 13 Satz 2 BauGB eine Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Auslegungszeitraum wird auf 2 Wochen verkürzt.
- Die Verwaltung wird beauftragt den berührten Trägern öffentlicher Belange gemäß § 13 Satz 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben.
Begründung
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum B - Plan "Lerchenweg II" wurde die Stadt Radeberg darauf aufmerksam gemacht, dass am Anbindepunkt der Erschließungsstrasse am Wendehammer im Geltungsbereich des V.- und E.- Planes "Bischofsweg" ein Pflanzgebot festgesetzt ist. Eine Anbindung der Erschließungsstrasse ist hier nur zulässig, wenn zuvor dieser Plan geändert und das Pflanzgebot aufgehoben wurde. Aus diesem Grund wird die Einleitung eines 2. Änderungsverfahrens zum Vorhaben- und Erschließungsplan "Bischofsweg" vorgeschlagen. Der V. - u. E. - Plan "Bischofsweg" wurde mit dem Bescheid des Regierungspräsidiums vom 29.04.1993 genehmigt und nach öffentlicher Bekanntmachung dieses Bescheides am 05.Mai 1993 rechtskräftig. Dieser Beschlussvorlage wurde nur der Auszug aus der Planung beigelegt, wo die Änderung stattfindet.