Beschluß 79/02 vom 23.10.2002 (Beschlußvorlage 85/02)
Betreff
Fortführung des Verfahrens zur Außenbereichssatzung "Ullersdorfer Mühle" - Abwägungsbeschluss - Änderung des Geltungsbereiches - Billigungsbeschluss - Beschluss zur erneuten Offenlage nach § 13 Abs. 2 u. 3 BauGB
Beschlußtext
- Der Abwägungsvorschlag, Bearbeitungsstand 16.10.2002, wird in allen Punkten beschlossen.
- Der Geltungsbereich der Satzung wird geändert. Er beschränkt sich nur auf die Flurstücke mit Planbedürfnis, d.h. Flstck. 252c, 252d, 252 - teilweise.
- Der Stadtrat der Stadt Radeberg billigt den Entwurf der Außenbereichssatzung "Ullersdorfer Mühle", Bearbeitungsstand 16.10.2002, für den Geltungsbereich der einbezogenen Flurstücke 252c, 252d, 252 - teilweise der Gemarkung Ullersdorf.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den betroffenen Bürgern gemäß § 13 Abs. 2 BauGB und den berührten Trägern öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 3 BauGB erneut Gelegenheit zur Stellungnahme in angemessener Frist zu geben.
Begründung
Durch die Ergänzung eines überbaubaren Bereiches ist eine erneute Offenlage nach § 13 BauGB erforderlich.