Widerspruchsverfahren gegen die Anordnung des Landratsamtes Kamenz zur Untersagung straßenverkehrsrechtlicher Anordnungen durch die Stadt Radeberg
Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister, den Widerspruch zurückzunehmen.
Nach einer 4 1/2 jährigen Bearbeitungszeit beabsichtigt das Regierungspräsidium Dresden den Widerspruch der Stadt Radeberg zurückzuweisen. Nach ausführlicher Prüfung der Rechtslage in dieser Angelegenheit hat uns die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei Abend & Hausö empfohlen, den Widerspruch zurückzunehmen, da er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Außerdem liegen von Seiten der Radeberger Bürger keine Einwendungen gegen die aktuelle Verfahrensweise vor.