Beschluß 78/02 vom 23.10.2002 (Beschlußvorlage 84/02)
Betreff
Aufstellung eines vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 45 "Bauvorhaben Günther" nach § 12 BauGB - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung
Beschlußtext
Beschlußtext
- Die Aufstellung eines vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 45 "Bauvorhaben Günther" nach § 12 BauGB für die Flurstücke 1485/2, 1489 und Teile von 1485/1 und 1484/3 (siehe Anlage) wird beschlossen.
- Für das Gebiet wird folgendes Planungsziel angestrebt: Klärung der städtebaulichen Ordnung für das Flstck. 1485/2 als Mischgebiet.
- Die Verwaltung wird beauftragt, einen Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB mit dem Bauherren Herr M. Günther, Obergraben 14, 01454 Radeberg abzuschließen, in dem insbesondere die Durchführung und Kostenübernahme der städtebaulichen Planung sowie der Planung und Ausführung (einschließlich Kostenübernahme) der stadttechnischen und verkehrlichen Erschließung des Gebietes vereinbart wird.
- Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird von einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung abgesehen, da die Aufstellung des B-Planes sich auf die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirkt.
- Der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 34 wird aufgehoben.
- Der Aufstellungsbeschluss sowie die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den B-Plan Nr. 34 ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Begründung
Ein Antrag auf Vorbescheid des Herrn Günther (Beschluss TA vom 14.12.2001) wurde seitens des LRA Kamenz negativ beschieden. In der Begründung der Unzulässigkeit, die neben der Lage im Außenbereich sich im wesentlichen auf Bedenken der Unteren Naturschutzbehörde stützte, wurde die Empfehlung gegeben, durch ein planungsrechtliches Verfahren die bauliche Entwickelbarkeit untersuchen zu lassen. Herr Günther hat sich bereit erklärt, die Kosten der Planung zu übernehmen.