Beschluß 77/02 vom 23.10.2002 (Beschlußvorlage 83/02)
Betreff
Fortführung des Verfahrens Neufassung B-Plan Nr. 3 "Gewerbegebiet Pillnitzer Str. Ost" - Abwägungsbeschluss - Billigungsbeschluss - Beschluss zur erneuten Offenlage nach § 13 Abs. 2 u. 3 BauGB
Beschlußtext
- Der Abwägungsvorschlag zum Entwurf des B-Planes Nr. 3 "Gewerbegebiet Pillnitzer Str. Ost" (gemäß Anlage) vom 15.10.2002 wird nach § 1 Abs. 6 BauGB in allen Punkten beschlossen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, vom Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Begründung in Kenntnis zu setzen.
- Der Stadtrat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3 "Gewerbegebiet Pillnitzer Str. Ost", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) einschließlich der Begründung, Bearbeitungsstand 15.10.2002 zur Fortführung des Verfahrens.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 3 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB sind nur Anregungen zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorzubringen. Die Dauer der Auslegung soll gemäß § 3 Abs. 3 BauGB 2 Wochen betragen.
Begründung
Im Entwurf der Neufassung des B - Planes Nr. 3 "Gerwerbegebiet Pillnitzer Str. Ost" wurde eine Fläche für Therapiezwecke des Taubblindendienstes neu festgesetzt. Ebenfalls wurde die Art der baulichen Nutzung für das Flstck. 1196d geändert, da dieses Grundstück beim erst kürzlich erfolgten Verkauf nicht durch den Taubblindendienst erworben wurde. Mit der Festsetzung WA wäre eine spätere Nutzung für Zwecke des Taubblindendiestes trotzdem möglich. Dem jetzigen Eigentümer wird jedoch dadurch die Möglichkeit gegeben, dieses für andere Zwecke zu vermarkten.