Erbbaupachtvertrag Stadt Radeberg ./. Taubblindendienst e.V.
Der Stadtrat beschließt den Abschluss eines Erbbaupachtvertrages mit dem Taubblindendienst e.V. über nachfolgend aufgeführten Grundbesitz der Gemarkung Radeberg:
Dem Erbbauberechtigten wird die Zweckbindung des Blindengartens mit einer Gewächshausanlage aufgegeben. Die Dauer der Erbbaupacht wird auf 99 Jahre vereinbart. Die Höhe des Erbbaupachtzinses beträgt jährlich 2.068,00 €. Für die Mitbenutzung des Flurstückes 1188/32 der Gemarkung Radeberg als Grünland und Wegfläche wird eine Dienstbarkeit zugunsten des Erbbauberechtigten beantragt.
Der Taubblindendienst e. V. bemüht sich seit Mitte des Jahres 2000 um diesen Standort. Für diesen Zweck wurde aktiv auf die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 und des Flächennutzungsplan Einfluss genommen.