Beschluß 46/02 vom 19.06.2002 (Beschlußvorlage 54/02)
Betreff
Abwägungsbeschluss B-Plan "Lerchenweg II", OT Ullersdorf
Beschlußtext
- Der Abwägungsvorschlag zum Entwurf des B-Planes "Lerchenweg II" zu den eingegangen Anregungen und Bedenken der Offenlage vom 16.02. - 19.03.2002 sowie die Ergänzung des Abwägungsvorschlages (Tischvorlage) zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der von der Planung betroffenen Bürgern (gemäß § 13 Abs. 3 BauGB) vom 04.06. - 18.06.2002 wird nach § 1 Abs. 6 BauGB in allen Punkten beschlossen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, vom Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Begründung in Kenntnis zu setzen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den betroffenen Bürgern gemäß § 3 Abs. 3 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Dies erfolgte bereits durch Zusendung der geänderten Unterlagen am 04.06.2002.
- Entsprechend § 10 BauGB beschließt der Stadtrat den B-Plan "Lerchenweg II", Bearbeitungsstand 28.025.2002, ergänzt um die Festsetzungen im Textteil 1.3 und III.11, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B), als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 10 Abs. 2 BauGB den B-Plan zur Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde einzureichen.
Begründung
Die Abwägung der eingegangenen Anregungen und Bedenken machte Änderungen im Entwurf des B - Planes erforderlich. Wird der Entwurf eines Bauleitplanes nach der Auslegung geändert oder ergänzt, ist er erneut nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen oder den betroffenen Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Dies erfolgte mit Zusendung der geänderten Unterlagen an die das Plangebiet angrenzenden Grundstücksbesitzer. Durch die Änderungen im Entwurf des B - Planes "Lerchenweg II" werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Somit kann das vereinfachte Verfahren nach § 13 Nr. 2 BauGB angewandt werden.