Zuordnungsvereinbarung Freistaat Sachsen ./. Stadt Radeberg betr. Flurstücke 628/24, 628/32 und 628/25 der Gemarkung Großerkmannsdorf
Der Stadtrat beschließt den Abschluss der als Anlage beigefügten Zuordnungsvereinbarung zwischen dem Freistaat Sachsen und der Stadt Radeberg.
Mit der beigefügten Vereinbarung soll bestehendes Gebäudeeigentum entsprechend der tatsächlichen Nutzung mit dem Eigentum an Grund und Boden vereinigt werden. Dem Freistaat wird das Flurstück 628/24 der Gemarkung Großerkmannsdorf zugeordnet. Im Gegenzug verzichtet der Freistaat Sachsen auf das Eigentum der Gebäude der Feuerwehrgaragen und des Modellflugclubs.