Satzungsbeschluss über die Änderung des Gebietes des förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes Innenstadt
zu a.
Das Stadtbad hat aufgrund seiner unmittelbaren Lage am Stadtzentrum wesentliche Bedeutung für die Qualität der Innenstadt als familienfreundlicher Wohnstandort. Es dient als Angebot für aktive Erholung im wesentlichen der Kernstadt, und ist kein Erlebnisbad für ein größeres Einzugsgebiet und hat über die Stadt hinaus keine Bedeutung im regionalen Netz der Erholungs- oder Sporteinrichtungen. Für die Stadt gehört die Betreibung des Stadtbades zu den sogenannten freiwilligen Aufgaben, für die Haushaltsmittel nur in sehr begrenzten Umfang zur Verfügung stehen. Um die Bedeutung des Stadtbades auf Dauer gewährleisten zu können, bedarf es mittelfristig der finanziellen Voraussetzungen, planmäßig die bestehenden Mißstände beheben zu können, die einer hygienisch und funktionell vorschriftsmäßigen Nutzung entgegen stehen. Das ist aus Sicht der Verwaltung nur durch Einbeziehung in das Programm der Stadtsanierung möglich.
zu b.
Die Ausgliederung von Flächen erfolgt, um die Gesamtfläche des Sanierungsgebietes beizubehalten. Die Ausgliederung der Fläche der Pestalozzi- Mittelschule folgt den Förderbestimmungen, die einer Fachförderung den Vorrang geben, d. h., für die Schule ist die Sanierungsförderung ausgeschlossen.
zu c.
Das Sanierungsgebiet ist am Nord- bzw. Nordwestrand im Bereich der unbebauten Flächen nicht zwingend begrenzt. Sollte eine bauliche Entwicklung auf diesen Flächen überhaupt infrage kommen, so wären dies sicher Investitionen, die für eine Sanierungsförderung nicht verfügbar wäre.