Straßenneubenennung - "Am Burglehn"
Die Wegeführung Flurstück Nr. 393, Flur Radeberg zwischen Oberstraße, Eckgrundstück Oberstraße 30 und Langbeinstraße erhält den Straßennamen "Am Burglehn".
Die Wegeführung ab dem Eckgrundstück Oberstraße 30 wurde bisher dem Marktgässchen zugeordnet. Es diente ausschließlich der rückwärtigen Erschließung der Anliegergrundstücke Pulsnitzer Straße und Oberstraße. Zukünftig wird es an diesem Weg Adressen geben. Mit dieser Wegeführung werden, wie auch aus der Flurkarte ersichtlich, die Grundstücke des historischen Stadtkerns begrenzt. Es ist anzunehmen, dass hier auch eine Stadtmauer verlief, die im Zusammenhang mit dem Steinbedarf nach den großen Stadtbränden im 18. Jahrh. vollständig abgetragen wurde. In einem Stadtplan von 1728 ist in Höhe des o. g. Grundstücks Oberstraße 30 das Obertor eingetragen. An der Anschlusssituation Schlossstraße ist in dem gleichem Plan das Schlosstor eingetragen. Die Fluren vor der historischen Altstadt gehörten zum Burglehn, d. h. zum königlich-kurfürstlichem Eigentum der Burg, und waren verpachtet bzw. es war jemand damit belehnt. Mit dem Benennungsvorschlag soll der dargestellte Sachverhalt wieder erkennbar werden. Leider konnte gegenüber dem Investor 1999/2000 B + R Immobilien die Wiederherstellung der desolaten Stützmauer wegen der erheblichen Schwierigkeiten in der Organisation des Bauablaufs und aus Kostengründen nicht durchgesetzt werden. Wenn es die finanziellen Mittel erlauben, sollte in Zukunft mittels Errichten einer Stützmauer die durchgängige Wegeführung nachvollzogen werden.