Beschluß 13/02 vom 27.02.2002 (Beschlußvorlage 17/02)
Betreff
Fortführung des Verfahrens zum Entwurf des B-Planes Nr. 42 "Mozartstraße - Süd" - Aufhebungsbeschluss zum Beschluss Nr. 39/02; - Änderung des Geltungsbereiches; - Billigungsbeschluss; - Beschluss zur erneuten Offenlage
Beschlußtext
- Der Beschluss Nr. 39/01 wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
- Der Geltungsbereich des B-Planes Nr. 42 "Mozartstraße - Süd" wird geringfügig geändert und umfasst die Flurstücke 518/4, 518/5, 58/8, 518/9, 518/10, 518/11, 518/12, 518/13, 518/14, 518/15, 518/16, 519/3, 519/4, 519/5, 519/6, 519i, 519l, teilweise 520/1 (siehe Anlage zur Beschlussvorlage)
- Der Stadtrat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 42 "Mozartstraße - Süd" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) einschließlich der Begründung und dem Grünordnungsplan, Bearbeitungsstand Januar 2002.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 3 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB durchzuführen. Die Dauer der Auslegungoll gemäß § 3 Abs. 3 BauGB 1 Monat betragen.
Begründung
Gemäß Beschluss - Nr. 39/01 wurde die beschlossene Satzung des B - Plan Nr. 42 an das Regierungspräsidium Dresden zur Genehmigung eingereicht. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurden von Seiten des Regierungspräsidiums Hinweise und Empfehlungen zur Genehmigungsfähigkeit geäußert. Diese wurden in den Entwurf des B - Planes eingearbeitet. Im Wesentlichen waren es:
- Erstellen eines Immissionsschutzgutachtens
- Erstellung eines Grünordnungsplanes gem. § 7 Abs. 2 SächsNatSchG
- Änderung des Geltungsbereiches (Überlagerung des im Bereich Landwehrweg mit B - Plan Nr. 2, 2. Änderung, sowie zur Abwendung des Altlastenverdachts).