Jahresabschluss der WVR Wärmeversorgung GmbH Radeberg zum Geschäftsjahr 1999
Der Stadtrat nimmt den als Anlage zur Beschlussvorlage beigefügten Jahresabschluss, den Lagebericht und den Prüfungsbericht der WVR Wärmeversorgung GmbH Radeberg des Wirtschaftsprüfers zum Geschäftsjahr 1999 gemäß § 99 Abs. 1 Ziffer 4 Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (SächsGemO) zur Kenntnis.
Gemäß § 13 des Gesellschaftervertrages der WVR Wärmeversorgung GmbH Radeberg hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 04.09.2001 den Jahresabschluss zum Geschäftsjahr 1999 festgestellt und über die Behandlung des Jahresfehlbetrages als Vortrag auf neue Rechnung entschieden. In der Gesellschafterversammlung am 25.10.1999 wurde in Anwendung des § 99 Absatz 1 Ziffer 3 SächsGemO beschlossen, den Wirtschaftsprüfer "Klipper - Redagne - Hörter" als Abschlussprüfer zu bestellen. In Anwendung des § 99 Absatz 3 Ziffer 4, 5 und 6 SächsGemO hat ein Unternehmen in eigener Rechtsform des privaten Rechts, welches ausschließlich oder mehrheitlich der Gemeinde gehört
Die Prüfung erfolgte durch die Prüfer in der Zeit vom 20.02. bis 1.12.2000. In der Sitzung des Aufsichtsrates am 07.03.2001 wurde der Jahresabschluss 1999 beraten und beschlossen, dass der Prüfungsbericht aufgrund bestehender wesentlicher Mängel zur Überarbeitung an den Wirtschaftprüfer zurückverwiesen wird. Zur Sitzung des Aufsichtsrates am 04.09 2001 lag der überarbeitete Prüfungsbericht zum Jahresabschluss des Geschäftsjahres 1999 vor. Die wesentlichen Mängel waren abgestellt, so dass der Aufsichtrat den Jahresabschluss feststellen und über die Verwendung des Verlustes entscheiden konnte.
Die den Beschlussvorschlag begründenden Unterlagen werden wie folgt verteilt: Gesamtexemplar des Prüfungsberichtes CDU-Fraktion - 2 Exemplare, SPD - Fraktion - 1 Exemplar, PDS - Fraktion - 1 Exemplar, Fraktion freie Wähler - 1 Exemplar, Bürgermeister - 1 Exemplar. Auszüge aus dem Jahresabschluss - Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Lagebericht - übrige Stadträte - 24 Auszüge.