Feststellung des Jahresabschlusses zum Geschäftsjahr 2000 des Eigenbetriebes Stadtwirtschaftshof der Stadt Radeberg
Der Stadtrat beschließt entsprechend § 17 Sächsisches Eigenbetriebsgesetz in Verbindung mit § 12 Sächsische Eigenbetriebsverordnung:
Bilanzsumme | 1.314.682,23 DM | |
davon entfallen auf der Aktivseite auf | ||
das Anlagevermögen | 1.090.586,75 DM | |
das Umlaufvermögen | 128.039,56 DM | |
aktive Rechnungsabgrenzung | 11.769,00 DM | |
davon entfallen auf der Passivseite auf | ||
das Eigenkapital | 1.247.777,89 DM | |
die Rückstellungen | 47.389,00 DM | |
die Verbindlichkeiten | 19.515,34 DM | |
Jahresverlust | 100.105,12 DM | |
Summe der Erträge | 1.438.802,28 DM | |
Summe der Aufwendungen | 1.538.907,40 DM |
Nach § 17 Sächsischen Eigenbetriebsgesetz (SächsEigBG) wurde der Jahresabschluss zum Geschäftsjahr 2000 dem Bürgermeister am 27.07.2001 übergeben. Nach § 17 Abs. 2 wurde der Jahresabschluss zum Geschäftsjahr 2000 der durch den Stadtrat am 25.04.2001 (Beschluss-Nr. 45/01) bestellten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG zur Prüfung nach § 110 Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (SächsGemO) übergeben. Die Prüfung erfolgte im August 2001. Nach Durchsicht und Klärung von offenen Fragen wurde der Bericht über die Prüfung des Lageberichtes und des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2000 am 08.10.2001 der Stadt übergeben.
Der Beschlussvorlage beigefügte Unterlagen werden wie folgt verteilt: Bericht über die Prüfung des Lageberichtes und des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2000 für die CDU-Fraktion 2 Exemplare, für die SPD-Fraktion 1 Exemplar, für die PDS-Fraktion 1 Exemplar, für die Fraktion Freie Wähler 1 Exemplar, für den Bürgermeister 1 Exemplar, für die Mitglieder des Technischen Ausschusses 1 Exemplar. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Lagebericht für alle übrigen Stadträte.