Antrag auf außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 28.455,31 DM aus dem Vermögenshaushalt für Zinsforderung des Regierungspräsidiums
Die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 28.455,31 DM für die Zinsforderung des Regierungspräsidium aus nicht fristgemäßer Verwendung von Fördermitteln für den Neubau des Objektes Feuerwehrgerätehaus wird bestätigt.
Durch das Stadtbauamt wurde die fristgemäße Vorlage des Vorganges vor dem Verwaltungsausschuss zur Vorberatung versäumt. Da jedoch die Forderung des RP nachgewiesenermaßen berechtigt sind, ist die Entscheidung des Stadtrates an die Rechtslage gebunden. Die in Teilen nicht fristgemäße Verwendung der empfangenen Fördermittel ergibt sich aus dem von der Stadt dem Regierungspräsidium vorgelegten Verwendungsnachweis und hätte schon zu diesem Zeitpunkt zur Einforderung einer Zins(rück)zahlung führen müssen. Es ist zum heutigen Zeitpunkt aus der Aktenlage nicht mehr in jedem Einzelfall erkennbar, warum zu einem bestimmten Zeitpunkt die Fördermittel abgefordert wurden und dann nicht innerhalb von zwei Monaten verwendet werden konnten. Es gab bei dem Bauwerk teilweise erheblichen Zeitverzug und auch erhebliche Baumängel, die z. B. zu Rückbau führten, sodass erwartete Rechnungslegungen nicht zustande kamen bzw. Auszahlungen nicht realisiert werden konnten. Den nunmehr zu einem späteren Zeitpunkt vorliegenden Forderungen stehen Einnahmen aus Festgeld-Anlagen gegenüber.