Änderung des Vertrages vom 01.02.1998 über die Gewährleistung von Belegungsrechten nach dem Sächsischen Belegungsrechtsgesetz vom 14. Dezember 1995
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Änderung des Vertrages zwischen der Stadt Radeberg und der Wohnungsbaugenossenschaft Radeberg e.G. über die Gewährleistung von Belegungsrechten wie folgt:
§ 2 Quotenregelung Absatz 2: Es entfällt eine Quotenregelung bis 31.12.2002 für Wohnungen mit Altschuldenhilfe.
Aufgrund der geänderten Marktverhältnisse in der Wohnungswirtschaft im Land Sachsen und somit auch in Radeberg, hat sich die Wohnungssuche grundlegend verändert. Während bis 1998 fast ausschließlich Vergaben mit Wohnberechtigungsschein durchgeführt wurden und gleichzeitig mit Dringlichkeitslisten der Stadt gearbeitet wurde, kehrt sich nun das Bild um. Ein Wohnungssuchender braucht keinen Wohnberechtigungsschein mehr, um eine Wohnung zu bekommen. Der Wohnungsmarkt ist entspannt. Es erfolgt eine erneute Prüfung der aktuellen Wohnungssituation im 4. Quartal 2002. Ein Wohnberechtigungsschein ist zur Zeit nur für Wohnungen Hügelweg 29 und 31 und Torweg 13, 14, 15 und 16 erforderlich (Mietwohnungsprogramm 1997).