Änderung des Vertrages vom 02.06.1996 über die Gewährleistung von Belegungsrechten nach dem Sächsischen Belegungsrechtsgesetz vom 14. Dezember 1995
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Änderung des Vertrages zwischen der Stadt Radeberg und der Kommunalen Wohnungsbaugesellschaft mbH über die Gewährleistung von Belegungsrechten wie folgt:
§ 2 Quotenregelung:
Absatz 2: Es entfällt eine Quotenregelung bis 31.12.2002 für Wohnungen mit Altschuldenhilfe.
Anlage 1 wird wie folgt ergänzt: Ferdinand-Freiligrath-Straße 17 und 21 65 WE Bindung bis 2010, Hutbergstraße 20, OT Ullersdorf 8 WE Bindung bis 2011
aus Anlage 1 zur Beschlussvorlage sind folgende Wohnungen herauszunehmen und der Anlage 2 zur Beschlussvorlage des Vertrages zuzuordnen: Heidestraße 120-154 (gerade) 180 WE, Heidestraße 162-168 (gerade) 40 WE, Waldstraße 3 - 7 (ungerade) 50 WE
Aufgrund der geänderten Marktverhältnisse in der Wohnungswirtschaft im Land Sachsen und somit auch in Radeberg, hat sich die Wohnungssuche grundlegend verändert. Während bis 1998 fast ausschließlich Vergaben mit Wohnberechtigungsschein erfolgten und mit Dringlichkeitslisten gearbeitet wurde, kehrt sich nun das Bild um. Ein Wohnungssuchender braucht keinen Wohnberechtigungsschein mehr, um eine Wohnung zu bekommen. Der Wohnungsmarkt hat sich entspannt. Jetzt werden die künftigen Mieter gebeten zur Stadt zu gehen und einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen, damit sie eine Wohnung bei der kommuanlen Wohnungsbaugesellschaft mbH anmieten können. Falls sie nicht gehen, hat die Wohnbau einen potentiellen Interessenten weniger und die Wohnung steht leer. Dies führt zu der Situation, dass eine zügige Vermietung leerstehender Wohnungen nicht durchgeführt werden kann. Die aktuelle Wohnungssituation wird im 4.Quartal 2002 überprüft.