Vergabe des Gasthofes Ullersdorf in Erbbaupacht
Der Stadtrat beschließt den Abschluss eines Erbbaupachtvertrages zum Objekt Gasthof Ullersdorf, Grundstück Hauptstraße 15, Flurstück 14/3 der Gemarkung Ullersdorf, mit den Antragstellern Frau Jeanette Maramarosi und Herrn Jörg Mauer. Der jährliche Erbbaupachtzins beträgt 5 v.H. des Verkehrswertes in Höhe von 300.000,00DM, die Laufzeit 33 Jahre ab Rechtskraft der Urkunde. Den Erbbaupächtern wird ein Rücktrittsrecht gewährt für die Fälle, dass sich innerhalb eines Jahres ab Beurkundung des Vertrages bisher nicht bekannte Mängel an der Bausubstanz des Gebäudes offenbaren, deren Beseitigung die Erbbaupächter finanziell überfordern. Diese Regelung kann nur gelten, wenn die Kosten der Beseitigung der Mängel im Einzelfall höher als 15.000,00 DM liegen. Den Erbbaupächtern wird ein Vorkaufsrecht und für die Hälfte der Laufzeit ein Ankaufsrecht eingeräumt. In letzterem Fall wird der bereits gezahlte Erbbauzins zu 50% auf den Kaufpreis angerechnet. Die Erbbaupächter haben die bestehenden kommunalen Nutzungen, insbesondere die Saalnutzung für den Schulsport sowie die Nutzung des Vereinszimmers für Ortschaftsratssitzungen, zu sichern (Eintragung einer Grunddienstbarkeit). Im Rahmen des Vereinssportes haben die Erbbaupächter mit den Vereinen eine Vereinbarung abzuschließen. Die Vollmacht zur vorzeitigen Grundbuchbelastung in Höhe von 150.000,00 DM wird erteilt.
Der Erbbaupachtvertrag soll auf Grund des Antrages der Bewerber in dieser Form beschlossen werden.