Jahresabschluss der Wohnbau Radeberg, Kommunale Wohnungsbaugesellschaft mbH, zum Geschäftsjahr 2000
Der Stadtrat nimmt gemäß § 99 Abs. 1 Ziffer 4 der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (SächsGemO) den in der Anlage zur Beschlussvorlage beigefügten den Jahresabschluss und Lagebericht der Wohnbau Radeberg, Kommunale Wohnungsbaugesellschaft mbH, zum Geschäftsjahr 2000 sowie den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers zur Kenntnis und beauftragt nach § 98 SächsGemO den Bürgermeister als Vertreter des Gesellschafters, die Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2000 und der Ergebnisverwendung in der Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2000 und der Ergebnisverwendung in der Gesellschafterversammlung entsprechend des vorliegenden zur Kenntnis genommenen Jahresabschlusses vorzunehmen.
Entsprechend § 11 des Gesellschaftervertrages hat der Aufsichtsrat der Wohnbau Radeberg in seiner Sitzung am 05.10.2001 über den Jahresabschluss 2000 beraten und beschlossen, der Gesellschafterversammlung zu empfehlen, den Lagebericht des Geschäftsführers für das Geschäftsjahr 2000 sowie den Bericht über die Prüfung der Deloitte & Touche Deutsche Baurevision AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft anzunehmen, den Jahresverlust aus 2000 mit der Sonderrücklage nach § 27 Abs. 2 des DM-Bilanz Gesetzes (DMBilG) zu verrechnen, den vorgelegten Jahresabschluss festzustellen, dem Geschäftsführer und dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2000 die Entlastung zu erteilen. Gemäß § 99 Abs. 1 SächsGemO hat ein Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, welche ausschließlich oder mehrheitlich der Gemeinde gehört
Gemäß § 98 Abs. 1 SächsGemO vertritt der Bürgermeister die Gemeinde in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts, an der die Gemeinde beteiligt ist. Gemäß § 16 des Gesellschaftervertrages zwischen der Stadt Radeberg und der Wohnbau Radeberg GmbH obliegt der Gesellschafterversammlung die Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Bilanzgewinnes.
Der Beschlussvorlage beigefügte Unterlagen werden wie folgt verteilt: Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2000 und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2000 für die Fraktionen CDU - 2 Exemplare, SPD - 1 Exemplar, PDS - 1 Exemplar, Freie Wähler - 1 Exemplar, für den Bürgermeister - 1 Exemplar. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Lagebericht für alle übrigen Stadträte