Überplanmäßige Ausgabe an Gewerbesteuerumlage in Höhe von 296.077,92 DM
Der Stadtrat beschließt die überplanmäßige Ausgabe an Gewerbesteuerumlage in Höhe von 296.077,92 DM aus der Mehreinnahmen an Gewerbesteuer zu decken.
Auf der Grundlage des § 6 des Gemeindefinanzreformgesetzes vom 06. Februar 1995, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Oktober 2000 hat die Stadt Radeberg gemäß den quartalsweisen Mitteilungen des Landesamtes für Finanzen im Haushaltsjahr 2001 eine Gewerbesteuerumlage an Land und Bund in Höhe von 818.477,92 DM zu entrichten, die um 296.077,92 DM über dem Planansatz des am 08. November 2000 beschlossenen Haushaltes der Stadt Radeberg liegt. Die Gewerbesteuerumlage wird ermittelt, indem das Istaufkommen der Gewerbesteuer der Stadt Radeberg im Erhebungsjahr durch den von der Stadt Radeberg für dieses Jahr festgesetzten Hebesatz der Steuer geteilt und mit dem Vervielfältiger von 54 Punkten multipliziert wird. Das Istaufkommen entspricht den Isteinnahmen. Der Vervielfältiger wurde gemäß Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes, die zur Planerarbeitung noch keine Rechtskraft besaß, um 10 Prozentpunkte von 44 auf 54 Punkte erhöht. Des weiteren liegt das Istaufkommen der Gewerbesteuer derzeit um 1.353.080,19 DM über dem Planansatz des am 08. November 2000 beschlossenen Haushaltes der Stadt Radeberg. Darin liegt die überplanmäßige Ausgabe an Gewerbesteuerumlage begründet, die durch Mehreinnahmen an Gewerbesteuer zu decken ist. Die Zuständigkeit der Beschlussfassung durch den Stadtrat ergibt sich aus der Hauptsatzung der Stadt Radeberg.