Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2000 des Eigenbetriebes Alten- und Pflegeheim Radeberg
Der Stadtrat beschließt entsprechend § 17 Sächsisches Eigenbetriebsgesetz in Verbindung mit § 12 Sächsische Eigenbetriebsverordnung
| Bilanzsumme | 18.356.315,66 DM | |
| davon entfallen auf der Aktivseite auf | ||
| das Anlagevermögen | 15.105.791,20 DM | |
| das Umlaufvermögen | 3.250.524,46 DM | |
| davon entfallen auf der Passivseite auf | ||
| das Eigenkapital | 17.865.017,97 DM | |
| die Rückstellungen | 271.422,75 DM | |
| die Verbindlichkeiten | 219.874,94 DM | |
| Jahresverlust | 18.137,00 DM | |
| Summe der Erträge | 7.942.578,02 DM | |
| Summe der Aufwendungen | 7.960.715,02 DM | |
Nach § 17 SächsEigBG wurden der Jahresabschluss und der Lagebericht von der Heimleitung erstellt und von der vom Stadtrat bestellten und vom Rechnungshof Leipzig beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ST Treuhand Lincke, Leonhardt & Rinke GmbH geprüft. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft übergab den Prüfungsbericht des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2000 des Eigenbetriebes Alten- und Pflegeheim Radeberg am 06.11.2001.
Der Beschlussvorlage beigefügte Unterlagen werden wie folgt verteilt: Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2000 für die CDU-Fraktion 2 Exemplare, für die SPD-Fraktion 1 Exemplar, für die PDS-Fraktion 1 Exemplar, für die Fraktion Freier Wähler 1 Exemplar, für den Bürgermeister 1 Exemplar, für die Mitglieder des Verwaltungsausschusses je 1 Exemplar. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Lagebericht für alle übrigen Stadträte