Überplanmäßige Ausgabe an Kreisumlage in Höhe von 514.064,84 DM
Der Stadtrat beschließt die überplanmäßige Ausgabe an Kreisumlage in Höhe von 514.064,84 DM aus den Mehreinnahmen an allgemeiner Schlüsselzuweisung zu decken.
Auf der Grundlage des § 26 des Finanzausgleichsgesetzes - FAG des Freistaates Sachsen vom 08. Dezember 1998, des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich vom 12.12.2000 und der rechtskräftigen Haushaltssatzung des Landkreises Kamenz erhob dieser mit Bescheid vom 29.03.2001 gegenüber der Stadt Radeberg eine Kreisumlage in Höhe von 5.254.914,84 DM, die um 514.064,84 DM über dem Planansatz des am 08. November 2000 beschlossenen Haushaltes der Stadt Radeberg liegt. Die Kreisumlage bemisst sich entsprechend der Haushaltssatzung des Landkreises Kamenz mit 23 v.H. auf die Umlagegrundlagen, der Steuerkraftmesszahl und Schlüsselzuweisung der Stadt Radeberg. Die Stadt Radeberg erhielt vom Regierungspräsidium Dresden mit Datum 05.03.2001 den Festsetzungsbescheid über die Finanzzuweisungen 2001 gemäß Finanzausgleichsgesetz vom 08. Dezember 1998. Die allgemeine Schlüsselzuweisung wurde mit 10.250.903,00 festgesetzt und liegt um 1.892.053,00 DM über dem Planansatz des am 08. November 2000 beschlossenen Haushaltes der Stadt Radeberg. Somit ist die überplanmäßige Ausgabe an Kreisumlage, die sich mit der erhöhter Schlüsselzuweisung begründet, auch durch diese zu decken. Die Zuständigkeit der Beschlussfassung durch den Stadtrat ergibt sich aus der Hauptsatzung der Stadt Radeberg.